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   BSG, 25.10.1984 - 11 RK 3/83   

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https://dejure.org/1984,14311
BSG, 25.10.1984 - 11 RK 3/83 (https://dejure.org/1984,14311)
BSG, Entscheidung vom 25.10.1984 - 11 RK 3/83 (https://dejure.org/1984,14311)
BSG, Entscheidung vom 25. Oktober 1984 - 11 RK 3/83 (https://dejure.org/1984,14311)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Landwirtschaftliche Krankenkasse - Ersatzkraft - Antrag auf Betriebshilfe - Kostenerstattung einer selbstbeschafften Ersatzkraft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 57, 206
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 26.03.1980 - 3 RK 47/79

    Beschaffung einer Krankenpflegeperson - Kreis der Krankenpflegefachkräfte -

    Auszug aus BSG, 25.10.1984 - 11 RK 3/83
    Nach dem Urteil des 3. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26. März 1980 (BSGE 50, 73 : SozR 2200 5 185 Nr M) dürfe der Versicherte zwar sich eine Ersatzkraft erst beschaffen und dafür Kostenerstattung fordern, wenn er ohne Erfolg zunächst die Sachleistung beantragt habe; das besage aber nicht, daß der fehlende rechtzeitige Antrag die Kostenerstattung sogar dann ausschließe, wenn feststehe, daß die Krankenkasse nur zu einer Geldleistung imstande gewesen sei.

    Daraus folgt, daß der Gestellung einer Ersatzkraft - wie es überdies dem in der Krankenversicherung geltenden Sachleistungsprinzip entspricht (BSGE 50, 73 ff) Vorrang Kostenerstattung.

    Damit folgt der Senat zugleich der bisherigen Rechtsprechung des BSG, die in anderem Zusammenhang ebenfalls nicht nur für die Sachleistung, sondern auch für die Kostenerstattung eine vorherige Antragstellung gefordert hat (BSGE 50, 73, 74; SozR 2200 % 19A Nr. 5; vgl auch SozR 2200 5 182 Nr. 86) und im Arbeitsförderungsrecht eine ähnliche Satzungsermächtigung für ein Antragserfordernis als materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung hat genügen lassen (BSGE 35, 262, 26"; Urteil vom 1981.

  • BSG, 16.03.1973 - 7 RAr 36/72

    Kein Anspruch auf Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz wegen einer

    Auszug aus BSG, 25.10.1984 - 11 RK 3/83
    Damit folgt der Senat zugleich der bisherigen Rechtsprechung des BSG, die in anderem Zusammenhang ebenfalls nicht nur für die Sachleistung, sondern auch für die Kostenerstattung eine vorherige Antragstellung gefordert hat (BSGE 50, 73, 74; SozR 2200 % 19A Nr. 5; vgl auch SozR 2200 5 182 Nr. 86) und im Arbeitsförderungsrecht eine ähnliche Satzungsermächtigung für ein Antragserfordernis als materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung hat genügen lassen (BSGE 35, 262, 26"; Urteil vom 1981.
  • BSG, 13.05.1981 - 7 RAr 36/80

    Materielles Antragsprinzip - Förderung beruflicher Fortbildung - Altersgrenze

    Auszug aus BSG, 25.10.1984 - 11 RK 3/83
    13. Mai - 7 RAr 36/80 - AuB 1982, 59).
  • BSG, 25.10.1984 - 11 RK 4/83
    Zeit vor der Antragstellung ablehnenden Bescheid hat das LSG zu Unrecht als rechtswidrig angesehen (3 auch die zur Veröffentlichung vorgesehene Entscheidung des erkennenden Senats vom heutigen Tage 11 RK 3/83).

    - 11 RK 3/83).

    Diesem Argument könnte, wie der Senat heute bereits in der Sache 11 RK 3/83 dargelegt hat, nur unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmißbrauchs Bedeutung zukommen; ein Rechtsmißbrauch der Beklagten ist jedoch nach dem Sachverhalt nicht gege- ben.

  • BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 12/15 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Betriebshilfe - Kostenerstattung bei

    Aus § 11 Satz 1 KVLG 1989 kann der Kläger keine Erstattung von Kosten herleiten, weil der dort normierte Kostenerstattungsanspruch für eine selbstbeschaffte betriebsfremde Ersatzkraft nur für den Fall vorgesehen ist, wenn die KK eine Ersatzkraft nicht stellen kann oder Grund besteht, von der Gestellung einer Ersatzkraft abzusehen (vgl BSGE 57, 206 = SozR 5420 § 36 Nr. 1 zur Vorgängerregelung des § 36 KVLG idF 1974).
  • BSG, 18.02.2016 - B 3 KR 15/15 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Betriebshilfe - kein Anspruch für notwendige

    Ein Anspruch auf Kostenerstattung nach § 11 Satz 2 KVLG 1989 ist somit ausgeschlossen (vgl BSGE 57, 206 = SozR 5420 § 36 Nr. 1 zur Vorgängerregelung des § 36 KVLG idF 1974) .
  • SG München, 31.03.2016 - S 1 U 5002/16

    Anspruch auf Gewährung von Betriebshilfe in Form der Kostenerstattung

    Der Beklagten ist vor allem entgegenzuhalten, dass sie bei ihrer Entscheidung rein formal argumentiert (vgl. BSG Urteil vom 25. Oktober 1984, Az.: 11 RK 3/83).
  • BSG, 10.07.1986 - 11a RLw 3/85

    Keine Kostenerstattung einer selbstbeschafften Ersatzkraft nach § 9 GAL

    Einen solchen Gesichtspunkt hat der Senat in SozR 5420 § 36 Nr. 1 darin gesehen, dass die Wahl der Leistungsform in ihrer Hand bleiben müsse; die Versagung einer Kostenerstattung für Zeiten vor der Antragstellung hat der Senat deshalb für rechtmäßig gehalten.
  • SG Würzburg, 20.11.2014 - S 11 KR 148/14

    Krankenversicherung

    39 Zutreffend hat die Beklagte darauf hingewiesen, dass die Betriebshilfe nach § 112 Abs. 2 der Satzung (erneut) erst ab dem Tag der Antragstellung (gemäß § 101 in Verbindung mit § 119 der Satzung) zu gewähren ist (vgl. zur Rechtmäßigkeit einer solchen Satzungsregelung: BSG, Urteil vom 25.10.1984, 11 RK 3/83, SozR 5420 § 36 Nr. 1).
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